Ab wann kann man erwerbsminderungsrente bekommen
Stand: Von: Patricia Huber. Kommentare Drucken Teilen. Die Erwerbsminderungsrente ist eine wichtige finanzielle Stütze bei Krankheit oder nach einem Unfall. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst. München — Ob Krankheit oder Unfall: Schicksalsschläge können jeden treffen. Umso wichtiger ist es, dass man auch in solchen Fällen abgesichert ist — auch finanziell. Hier greift in der Regel die Erwerbsminderungsrente. Doch ab wann kann man diese beziehen? Wie hoch fällt sie aus? Und was muss man beachten? Wir haben die wichtigsten Antworten zusammengefasst. Grundsätzlich erhält man die Erwerbsminderungsrente, wenn man nicht mehr erwerbsfähig ist. Ob man die volle oder nur die halbe Erwerbsminderungsrente beziehen kann, richtet sich nach dem zeitlichen Umfang, indem man dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung steht. Wie sich dies genau definiert, können Sie in der folgenden Tabelle nachlesen. Nicht nur die medizinische Einordnung spielt beim Bezug der Erwerbsminderungsrente eine Rolle.
Ab wann kann man Erwerbsminderungsrente bekommen?
Für eine Erwerbsminderungsrente muss die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sein. Es wird unterschieden zwischen teilweise und voll erwerbsgemindert:. Näheres unter Erwerbsminderung. Eine "nicht absehbare Zeit" liegt vor, wenn zu erwarten ist, dass die Leistungseinschränkungen noch mindestens 6 Monate lang vorliegen werden. Es kommt dabei auf einen Blick in die Zukunft an, nicht darauf, wie lange die Leistungseinschränkungen bisher schon bestanden haben. Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit wird anhand ärztlicher Unterlagen geprüft, ggf. Wichtig ist dabei, dass es um irgendeine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geht. Berufsunfähigkeit allein führt nur im Ausnahmefall, siehe unten im Abschnitt zum Berufsschutz, zu einer Rente wegen Erwerbsminderung. Es kann auch eine sog. Arbeitsmarktrente gewährt werden. Die Arbeitsmarktrente ist eine Rente wegen voller Erwerbsminderung , die wegen verschlossenem Arbeitsmarkt gewährt wird, obwohl ein Mensch über 3 und unter 6 Stunden in Teilzeit arbeiten könnte.
| Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente | Stand: Von: Patricia Huber. |
| Erster Anspruch auf Erwerbsminderungsrente | Suchtext Suchen. Sie können aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten und haben das Rentenalter noch nicht erreicht? |
Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente
Suchtext Suchen. Sie können aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten und haben das Rentenalter noch nicht erreicht? Wir fangen Sie auf. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Können Sie noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen. Wichtig: Sie dürfen die Regelaltersgrenze — das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können — noch nicht erreicht haben. Sie haben die Regelaltersgrenze für die reguläre Rente noch nicht erreicht. Darum prüfen wir zunächst, ob wir Ihnen helfen können, Ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Die Möglichkeiten dafür sind:. Wie beantrage ich meine Rente? Sie haben in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung unverschuldet keine drei Jahre Pflichtbeiträge zahlen können? Zum Beispiel weil Sie schwanger oder arbeitsunfähig waren? Dann wird die Zeit, in der Sie keine Beiträge zahlen konnten, herausgerechnet und der Fünfjahreszeitraum um diese Zeit in die Vergangenheit verlängert.
Erster Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
Liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor, wird eine halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Für alle ab Geborene gilt: Wer auf absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente, wer zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente. Ein Berufsschutz gilt für alle vor dem Weitere Informationen zu dieser Regelung finden Sie in unseren Fragen und Antworten. Damit die Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung zahlt, sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Bei den Versicherungszeiten gibt es für Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Krankheiten oder Schäden durch den Wehr- und Bundesfreiwilligendienst eine Ausnahme: Kommt es in deren Folge zu einer Arbeitsunfähigkeit, reicht bereits die Zahlung eines Beitrags aus, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Auf die fünfjährige Wartezeit bis zur Rentenübernahme werden verschiedene Phasen wie Arbeitslosenzeit, Kindererziehungszeiten, Zeiten häuslicher Pflegeleistungen oder Krankengeldphasen einbezogen.