13. gehalt im krankheitsfall
Der Monatslohn ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern gilt als eine Sondervergütung. Das bedeutet, dass er ein zusätzlicher Lohnbestandteil für die geleistete Arbeit eines Jahres ist. Die Auszahlung und Höhe des Betrages sind vertraglich festgelegt. Zu beachten ist, dass er bei der Auszahlung sozialversicherungs- und steuerrechtlich als Lohn behandelt wird. Was aber gilt sonst noch? Thomas Wachter war u. Personalverantwortlicher für den Bereich Research und Development in einem Industriebetrieb und als Leiter HR-Instrumente und Lohnsysteme im Personaldienst des Kantons Luzern. Für WEKA Business Media AG ist er seit vielen Jahren tätig als Herausgeber und Autor für verschiedene HR-Themen. Ein Monatslohn wird sehr verbreitet gewährt. Er ist jedoch nur dann geschuldet, wenn dies im Arbeitsvertrag, im Anstellungsreglement oder im Gesamtarbeitsvertrag vereinbart ist. Ist kein Monatslohn vereinbart, muss auch keiner geleistet werden. Allerdings kann auch betreffend einem Monatslohn eine Vertragsänderung stillschweigend zustande kommen.
13. Gehalt im Krankheitsfall: Rechtslage und Entschädigung
Bist du allerdings der einzige Mitarbeiter, dem das Monatsgehalt nicht ausgezahlt wird, ändert sich die Sachlage. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz stehen dir Ansprüche, die deine Kollegen bekommen, auch zu. Ob es normal ist, ein Monatsgehalt zu bekommen, hängt unter anderem von deiner Branche und deinem Arbeitgeber ab. Denn wie bereits erwähnt, handelt es sich bei dem Monatsgehalt um eine freiwillige Sonderzahlung, die am Ende eines Jahres ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber entscheidet also individuell, ob der diese Zusatzleistung für seine Arbeitnehmer erbringen will und kann. Vielleicht fragst du dich jetzt, was passiert, wenn du in der Mitte des Jahres kündigst. Natürlich möchtest du auf ein zusätzliches Gehalt nicht verzichten. Keine Sorge, das Monatsgehalt steht dir auch bei einer Kündigung zu - wenn auch nur anteilig. Bei einer Kündigung im Mai wären das fünf Monate. Dieser Betrag steht dir zu - auch wenn dir der Arbeitgeber kündigt. Ausgezahlt wird der Betrag allerdings oft erst zu dem Zeitpunkt, an dem auch das Monatsgehalt fällig gewesen wäre - also am Ende des Jahres.
| Krankheitsschutz und Lohnfortzahlung in Deutschland | Du fragst dich, wie das Monatsgehalt berechnet wird und was der Unterschied zum Weihnachtsgeld ist? |
| Wie wird das Gehalt im Krankheitsfall berechnet? | Der Monatslohn ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern gilt als eine Sondervergütung. |
| Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers bei Krankheit | Beim Weihnachtsgeld handelt es sich um eine Sonderzahlungdie der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis einmalig im Jahr zusätzlich zum regulären Gehalt an seine Mitarbeiter zahlen kann. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es zwar nicht, allerdings kann sich ein Anrecht auf diese Zahlung aus einer betrieblichen Übung, dem Arbeitsvertrageiner Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben. |
Krankheitsschutz und Lohnfortzahlung in Deutschland
Sonderzahlungen ohne ausdrückliche andere Zweckbestimmungen sollen in der Regel die geleistete Arbeit bezahlen. In der Regel wird das Weihnachtsgeld zusammen mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Scheidet ein Arbeitnehmer vor dem November aus dem Arbeitsverhältnis aus, wird manchmal darüber gestritten, ob ein anteiliger Anspruch besteht. Eine ähnliche Frage stellt sich, wenn ein Arbeitnehmer vor der Fälligkeit des Novembergehaltes infolge einer längeren Erkrankung vorübergehend bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis aus der laufenden Lohn- bzw. Entgeltfortzahlung ausgesteuert wird und Krankengeld bezieht. Da das Arbeitsverhältnis fortbesteht, ist für viele Arbeitnehmer nicht verständlich, warum sie kein Weihnachtsgeld bekommen sollten. Aus Sicht des Arbeitgebers kommt eine solche Zahlung aber erst einmal nicht in Betracht, denn das Weihnachtsgeld ist ja Teil einer regulären Lohnzahlung für November , die der Arbeitnehmer wegen seiner Erkrankung nicht beanspruchen kann. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die Zielsetzung der November-Sonderzahlung an.
Wie wird das Gehalt im Krankheitsfall berechnet?
Wird das Weihnachtsgeld als Prämie für Betriebstreue gezahlt und dies ist eindeutig im Arbeitsvertrag festgehalten, darf auch bei Krankheit keine Kürzung der Sonderzahlung erfolgen. Grundsätzlich gibt es keine einheitliche Regelung im Arbeitsrecht zur Kürzung von Weihnachtsgeld bei Krankheit. Aus diesem Grund kommt es stets darauf an, in welcher Form diese Sonderzahlung erfolgt. Dabei gibt es allgemein drei Möglichkeiten :. Wird das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag als Monatsgehalt bezeichnet, muss es in der Regel auch als Gehalt behandelt werden. Daraus ergibt sich: Sind Sie als Arbeitnehmer länger als sechs Wochen am Stück krank und haben dementsprechend keinen Anspruch mehr auf die Entgeltfortzahlung vonseiten des Arbeitgebers, können Sie auch die weihnachtliche Sonderzahlung nicht in voller Höhe beanspruchen. In diesem Fall ist eine anteilige Kürzung von Weihnachtsgeld bei Krankheit erlaubt. Zahlt der Chef als Prämie für geleistete Arbeit ein Weihnachtsgeld, kann eine Kürzung bei Krankheit ebenfalls zulässig sein.