Adoptieren das kimd der frau
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Adoption von Frauenkindern: Rechtliche Aspekte
Wer ein Kind adoptieren will, muss unbeschränkt geschäftsfähig und grundsätzlich mindestens 25 Jahre alt sein. Bei der Stiefkindadoption gibt es die Besonderheit, dass eine Adoption auch schon mit 21 Jahren möglich ist. Eine ältere Empfehlung der Jugendämter besagt, dass zwischen dem Kind und dem Adoptierenden grundsätzlich nicht mehr als 40 Jahre liegen sollten. Gerade bei Stiefkindadoptionen wird hiervon aber häufig eine Ausnahme gemacht. Auf Antrag des Adoptierenden beginnt das Adoptionsverfahren. Der Antrag muss beim Notar notariell beurkundet werden und muss höchstpersönlich erfolgen. Er kann nicht unter einer Bedingung erfolgen. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass die Adoption unabhängig von der Partnerschaft erfolgt. Sollten etwa die Mutter des Kindes und der Adoptierende sich später einmal trennen, ändert das an der Rechtsstellung des neuen Vaters nichts. Von dieser Regel gibt es aber eine Reihe von Ausnahmen. Insbesondere kann das Familiengericht die verweigerte Einwilligung eines Elternteils bei Störungen in der Eltern-Kind-Beziehung ersetzen.
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| Soziale Integration von adoptierten Frauenkindern | Bitte aktivieren sie dies in Ihrem Browser. Paare, die Kinder adoptieren wollen, brauchen meist viel Geduld und Ausdauer im Umgang mit den Behörden. |
Psychologische Herausforderungen bei der Adoption eines Frauenkindes
Seit ist die Stiefkindadoption auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Sie ist auch bei Adoptionen anzuwenden, bei denen der schriftliche Adoptionsvertrag vor diesem Stichtag geschlossen wurde, die gerichtliche Bewilligung jedoch versagt wurde. Auch ohne das Stiefkind zu adoptieren, haben Stiefeltern bzw. Personen, die mit dem Elternteil in einer Lebensgemeinschaft sind, die Pflicht, dem Kind beizustehen. Nähere Informationen zum Thema " Mitwirkung und Pflichten eines Stiefelternteils " finden sich ebenfalls auf oesterreich. Das bedeutet, dass der adoptierende Stiefelternteil rechtlich an die Stelle des entsprechenden leiblichen Elternteils tritt. Von diesem Zeitpunkt an hat das adoptierte Stiefkind also einen Unterhaltspruch und ein Erbrecht gegenüber dem adoptierenden Stiefelternteil. Der Anspruch des Kindes auf Unterhalt und Ausstattung gegenüber dem leiblichen Elternteil besteht dann nur noch insoweit, als der Adoptivelternteil und der "verbleibende" leibliche Elternteil dazu nicht in der Lage sind.
Soziale Integration von adoptierten Frauenkindern
Seit dem 1. Oktober ist die Adoption fremder Kinder auch für gleichgeschlechtliche Ehe-Paare erlaubt. Eingetragene Lebenspartner können hingegen ein Kind nicht gemeinsam adoptieren - dieses Recht haben nur Ehepaare. Allerdings ist dies seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr ohnehin praktisch bedeutungslos. Denn in eingetragenen Lebenspartnerschaften darf der eine die Kinder des Lebenspartners adoptieren. Das nennt man "Sukzessivadoption". Im Jahr wurden in Deutschland 3. Die Zahl der Adoptionen ging nach Angaben des Statistischen Bundesamtes damit leicht zurück, bleibt aber im Jahrestrend stabil zwischen 3. Die Zeitschrift "Eltern" berichtet, dass es mehr Adoptionsbewerber als Kinder gibt. Rein rechnerisch kämen auf 1 Kind zehn mögliche Adoptiveltern. Das gesamte Verfahren gliedert sich in drei Stufen: Zunächst melden sich adoptierwillige Eltern bei einer Vermittlungsstelle. Dort werden die Unterlagen und die Eignung geprüft. Nach durchschnittlich rund 2 Jahren wird den Eltern ein Kind vorgeschlagen.