3 abs 1 satz 2 nr 2 efzg


Der Arbeitnehmer hat auch dann wiederum Anspruch auf Entgeltfortzahlung für einen neuen vollen 6-Wochen-Zeitraum, wenn zwischen dem Beginn der ersten Krankheitsperiode und der erneuten Arbeitsunfähigkeit infolge einer Fortsetzungserkrankung ein Zeitraum von 12 Monaten liegt. Diesen neuen Anspruch erwirbt er unabhängig davon, wie häufig, in welchen Abständen und für welche Dauer er in der Zwischenzeit wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war. Die Monats-Frist ist nicht an das Kalenderjahr gebunden, sondern beginnt mit dem 1. Tag der Entgeltfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit [1] aufgrund der fraglichen Erkrankung st. Die Monats-Frist endet mit Ablauf desjenigen Tages des folgenden Arbeitnehmer A erkrankt am Die Monats-Frist endet hier am Erkrankt A hingegen am Die Bestimmung greift nicht ein, wenn der Arbeitnehmer schon vor Ablauf der Frist erneut arbeitsunfähig wird und die Arbeitsunfähigkeit lediglich über den Fristablauf hinaus fortbesteht. Arbeitnehmer A erleidet am 1. Im Laufe des Jahres erkrankt er immer wieder mit ähnlichen Symptomen aufgrund derselben Ursache in einem Abstand von 2 bis 3 Monaten. 3 abs 1 satz 2 nr 2 efzg

3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EFGZ: Rechtsfolgen und Auswirkungen

Einmalige Krankheit vom Entgeltfortzahlung im ersten Krankheitszeitraum vom Einheitlichkeit des Krankheitsfalls. Weitere Entgeltfortzahlung für Fortsetzungserkrankung erst ab Berechnung des 6-Wochenzeitraums der Fortsetzungserkrankung: Aus erster Phase der Fortsetzungserkrankung wird die Zeit vom Arbeitnehmer erkrankt am 1. Die beschriebenen Regeln über mehrfache Erkrankungen gelten nur im jeweiligen Arbeitsverhältnis. Daher trägt der Arbeitgeber im Streitfall die Beweislast. Daher sieht das BAG zunächst einmal den Arbeitnehmer für darlegungsbelastet an. Der Arbeitgeber kann also bei Verdacht von Fortsetzungserkrankungen so lange die Entgeltfortzahlungen verweigern, wie der Arbeitnehmer keine Erläuterungen zu seinen Krankheiten abgibt. Gegebenenfalls muss der Arbeitgeber allerdings später für Zeiträume Entgelt Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr? Jetzt kostenlos 4 Wochen testen. Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen. Weitere Produkte zum Thema:. Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten.

3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EFGZ im Vergleich zu anderen Vorschriften Der gute Kündigungsschutz bei einer Arbeitsunfähigkeit ist das eine. Hier klären wir umfassend darüber auf, welche Ansprüche Arbeitnehmer haben.
Die Bedeutung von 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EFGZ für die Praxis Der Arbeitnehmer hat auch dann wiederum Anspruch auf Entgeltfortzahlung für einen neuen vollen 6-Wochen-Zeitraum, wenn zwischen dem Beginn der ersten Krankheitsperiode und der erneuten Arbeitsunfähigkeit infolge einer Fortsetzungserkrankung ein Zeitraum von 12 Monaten liegt. Diesen neuen Anspruch erwirbt er unabhängig davon, wie häufig, in welchen Abständen und für welche Dauer er in der Zwischenzeit wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war.
3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EFGZ: Hintergründe und Entstehungsgeschichte Mai BGBl. November BGBl.

3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EFGZ im Vergleich zu anderen Vorschriften

Der gute Kündigungsschutz bei einer Arbeitsunfähigkeit ist das eine. Hier klären wir umfassend darüber auf, welche Ansprüche Arbeitnehmer haben. WER ist Entgeltfortzahlungsberechtigt im Falle einer AU I. WANN bekommt man Entgeltfortzahlung. Krankheit des Arbeitnehmers I. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers I. Ursächlichkeit der Krankheit für die Arbeitsunfähigkeit I. Kein Verschulden des Arbeitnehmers. Entgeltfortzahlung bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit? Dauer der Entgeltfortzahlung I. Höhe der Entgeltfortzahlung I. Beginn des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung I. Entgeltfortzahlung bei mehrfacher Arbeitsunfähigkeit. Entgeltfortzahlung: Wer muss was beweisen? Lohnersatzleistungen durch die Krankenkassen Krankengeld. Die Entgeltfortzahlungspflicht sichert das finanzielle Überleben des erkrankten Arbeitnehmers und ist zentraler Bestandteil des Arbeitsrechts, wenn es um Erkrankungen geht. Entgeltfortzahlung bekommt, wer unter das Entgeltfortzahlungsgesetz fällt: Es gilt nur für Arbeitnehmer Arbeiter und Angestellte.

Die Bedeutung von 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EFGZ für die Praxis

Unterliegt der Empfänger von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen der Heilfürsorge im Bereich des Bundes oder der truppenärztlichen Versorgung, erstatten die zuständigen Träger auf Antrag die Kosten nach Satz 1. Mehrere Erstattungspflichtige haben die Kosten nach Satz 1 anteilig zu tragen. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Erstattungsanspruches erforderlichen Angaben zu machen. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages kann zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Anwendung der tarifvertraglichen Regelung über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle vereinbart werden. Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt Sondervergütungen , ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.